AVV 10 11 19*

Feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 10 11 19 steht für „Feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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