AVV 10 11 05
Teilchen und Staub
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 10 11 05 steht für „Teilchen und Staub" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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