AVV 10 11 11*
Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Kathodenstrahlröhren)
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
⟷Spiegeleintrag:
10 11 12 — Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt10 11 12 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 11 11 steht für „Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Kathodenstrahlröhren)" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.235 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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