AVV 10 08 14

Anodenschrott

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 10 08 14 steht für „Anodenschrott" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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