AVV 10 08 08*
Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig
AVV 10 08 08 steht für „Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
Häufig zusammen gesucht
Weitere Codes in dieser Gruppe
10 08 0410 08 0910 08 10*10 08 1110 08 12*10 08 1310 08 1410 08 15*10 08 1610 08 17*10 08 1810 08 19*10 08 2010 08 99