AVV 10 08 11

Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie

Spiegeleintrag:

10 08 10*Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben

10 08 10* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 10 08 11 steht für „Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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