AVV 10 08 11
Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
⟷Spiegeleintrag:
10 08 10* — Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben10 08 10* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 10 08 11 steht für „Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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