AVV 10 06 09*
Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
⟷Spiegeleintrag:
10 06 10 — Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen10 06 10 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 06 09 steht für „Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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