AVV 10 06 04

Andere Teilchen und Staub

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 10 06 04 steht für „Andere Teilchen und Staub" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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