AVV 07 04 09*
Halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen›07 04 Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden
AVV 07 04 09 steht für „Halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.6 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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