AVV 19 13 06
Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
⟷Spiegeleintrag:
19 13 05* — Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten19 13 05* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 19 13 06 steht für „Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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