AVV 19 13 05*
Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
⟷Spiegeleintrag:
19 13 06 — Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen19 13 06 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 19 13 05 steht für „Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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