AVV 19 06 06
Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 06 Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen
Auch: Biogas-Gärrest
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 19 06 06 steht für „Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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