AVV 19 06 05

Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 06 Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 19 06 05 steht für „Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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