AVV 19 06 04

Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen

19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung19 06 Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 19 06 04 steht für „Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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