AVV 19 04 04
Wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 04 Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 19 04 04 steht für „Wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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