AVV 18 01 06*

Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten

18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen

Spiegeleintrag:

18 01 07Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen

18 01 07 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 18 01 06 steht für „Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.5 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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