AVV 17 08 01*
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)›17 08 Baustoffe auf Gipsbasis
Auch: kontaminierter Gips, belasteter Gips, schadstoffhaltiger Gips
⟷Spiegeleintrag:
17 08 02 — Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen17 08 02 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 17 08 01 steht für „Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind" und gehört zum Kapitel „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushubböden von verunreinigten Standorten)" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.34 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar