AVV 16 11 02

Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien

Spiegeleintrag:

16 11 01*Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

16 11 01* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 16 11 02 steht für „Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.8 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Häufig gestellte Fragen

Übersicht