AVV 16 09 01*
Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind›16 09 Oxidierende Stoffe
AVV 16 09 01 steht für „Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat" und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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