AVV 12 01 14*

Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten

12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen12 01 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

Spiegeleintrag:

12 01 15Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen

12 01 15 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 12 01 14 steht für „Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.225 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,951,5 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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