AVV 10 12 99
Abfälle a. n. g.
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 10 12 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.1 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,4–1,8 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – AbfallartenkatalogAngaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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