AVV 10 12 12
Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen
⟷Spiegeleintrag:
10 12 11* — Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten10 12 11* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
AVV 10 12 12 steht für „Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.31 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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Entsorgung
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