AVV 10 12 12

Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen

Spiegeleintrag:

10 12 11*Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten

10 12 11* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 10 12 12 steht für „Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.31 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 1,171,45 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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