AVV 10 12 13

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 10 12 13 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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