AVV 10 07 07*
Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 07 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie
⟷Spiegeleintrag:
10 07 08 — Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen10 07 08 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 07 07 steht für „Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.9 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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Entsorgung
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