AVV 06 01 05*

Salpetersäure und salpetrige Säure

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Säuren

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 06 01 05 steht für „Salpetersäure und salpetrige Säure" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.05 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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