AVV 19 11 05*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung›19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung
⟷Spiegeleintrag:
19 11 06 — Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen19 11 06 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 19 11 05 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und der Abwasserbehandlung" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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