AVV 16 07 99

Abfälle a. n. g.

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind16 07 Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 16 07 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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