AVV 10 09 14
Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
⟷Spiegeleintrag:
10 09 13* — Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten10 09 13* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 10 09 14 steht für „Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Schnellwahl:
Quelle: Nutzer
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
Häufig zusammen gesucht
Weitere Codes in dieser Gruppe
10 09 0310 09 05*10 09 0610 09 07*10 09 0810 09 09*10 09 1010 09 11*10 09 1210 09 13*10 09 15*10 09 1610 09 99