AVV 07 05 14

Feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen

07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen07 05 Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika

Spiegeleintrag:

07 05 13*Feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

07 05 13* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 07 05 14 steht für „Feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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