AVV 07 03 09*

Halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen07 03 Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 07 03 09 steht für „Halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.6 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Schwankungsbreite: 0,50,7 t/m³
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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