AVV 07 03 01*
Wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen›07 03 Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten
AVV 07 03 01 steht für „Wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.1 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
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Entsorgung
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