AVV 07 01 99

Abfälle a. n. g.

07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen07 01 Abfälle aus HZVA von organischen Grundchemikalien

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 07 01 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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