AVV 05 06 04

Abfälle aus Kühlkolonnen

05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse05 06 Abfälle aus der Kohlepyrolyse

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 05 06 04 steht für „Abfälle aus Kühlkolonnen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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