AVV 13 08 01*

Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern

13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen13 08 Ölabfälle a. n. g.

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 13 08 01 steht für „Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern" und gehört zum Kapitel „Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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