AVV 13 08 01*
Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern
13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen›13 08 Ölabfälle a. n. g.
AVV 13 08 01 steht für „Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern" und gehört zum Kapitel „Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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