AVV 11 05 03*

Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen11 05 Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 11 05 03 steht für „Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.4 t/m³.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

Passende Behälter

Aktuell noch nicht verfügbar

Entsorgung

Aktuell noch nicht verfügbar

Sie klassifizieren Abfälle noch manuell?

Wir digitalisieren Entsorgungsprozesse für Unternehmen, von der Klassifizierung bis zur Dokumentation. Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir, wo bei Ihnen Potential liegt.

Häufig gestellte Fragen

Übersicht