AVV 11 01 07*
Alkalische Beizlösungen
11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen›11 01 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen
AVV 11 01 07 steht für „Alkalische Beizlösungen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.25 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
Passende Behälter
Aktuell noch nicht verfügbar
Entsorgung
Aktuell noch nicht verfügbar
Häufig zusammen gesucht
Weitere Codes in dieser Gruppe
11 01 05*11 01 06*11 01 08*11 01 09*11 01 1011 01 11*11 01 1211 01 13*11 01 1411 01 15*11 01 16*11 01 98*11 01 99