AVV 10 02 07*
Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 Abfälle aus thermischen Prozessen›10 02 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie
⟷Spiegeleintrag:
10 02 08 — Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen10 02 08 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 10 02 07 steht für „Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Umrechnungsfaktor beträgt 4.13 t/m³.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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Entsorgung
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