AVV 06 13 03
Industrieruß
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen›06 13 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen a. n. g.
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 06 13 03 steht für „Industrieruß" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.6 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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Entsorgung
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