AVV 06 10 99
Abfälle a. n. g.
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen›06 10 Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien und der Herstellung von Düngemitteln
Nicht gefährlichKein eANV
AVV 06 10 99 steht für „Abfälle a. n. g." und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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