AVV 06 08 02*

Abfälle, die gefährliche Chlorsilane enthalten

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 08 Abfälle aus HZVA von Silicium und Siliciumverbindungen

Gefährlicher AbfalleANV-pflichtig

AVV 06 08 02 steht für „Abfälle, die gefährliche Chlorsilane enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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