AVV 06 06 03

Sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen

06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 06 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien

Spiegeleintrag:

06 06 02*Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten

06 06 02* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 06 06 03 steht für „Sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.05 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

Schnellwahl:
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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Entsorgung

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Häufig gestellte Fragen

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