AVV 06 05 02*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen›06 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
⟷Spiegeleintrag:
06 05 03 — Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen06 05 03 gilt, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind.
AVV 06 05 02 steht für „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Quelle: AVV i.V.m. NachwV § 2 — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
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