AVV 04 01 07

Chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie04 01 Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 04 01 07 steht für „Chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 0.95 t/m³.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

Umrechnung

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Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik – Abfallartenkatalog

Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.

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