AVV 10 05 09

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen

10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie

Spiegeleintrag:

10 05 08*Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 05 08* gilt, wenn gefährliche Stoffe enthalten sind (z.B. Teer, Asbest, PCB).

Nicht gefährlichKein eANV

AVV 10 05 09 steht für „Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus thermischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich.

Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.

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