AVV 06 11 01
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen›06 11 Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern
AVV 06 11 01 steht für „Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung" und gehört zum Kapitel „Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen" der Abfallverzeichnis-Verordnung. Dieser Abfallschlüssel gilt als nicht gefährlich. Der Umrechnungsfaktor beträgt 1.17 t/m³.
Quelle: AVV — BMJ. Angaben ohne Gewähr. Einstufung bezieht sich auf den generischen Abfallschlüssel, Einzelfall kann abweichen. Es gelten die aktuellen amtlichen Fassungen.
Umrechnung
Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen.
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